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Grundsatz­erklärung gemäß § 6 Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG) für die DEPENBROCK Unternehmens­gruppe

1. Das Unternehmen

Die Depenbrock Gruppe mit Stammsitz in Stemwede, ist ein seit 1928 familiengeführtes Bauunternehmen. Fast 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an 22 Standorten in allen Bereichen des Bauens im Einsatz. Im Jahr 2022 hat Depenbrock eine Betriebsleistung von rund 750 Millionen Euro erzielt.

2. Verantwortung und Anspruch

Die Verantwortung für die Menschen, Umwelt und Wirtschaft in unseren Tätigkeitsfeldern zu übernehmen, ist für uns ein wesentlicher Teil der Unternehmensstrategie und -kultur. Unser unternehmerisches Handeln orientiert sich auch daran, die Lebenswelt für die Menschen heute und für nachfolgende Generationen zu erhalten. Notwendige Ressourcen zur Umsetzung unserer Bauaktivitäten wollen wir verantwortungsbewusst und ökologisch sinnvoll einsetzen. Unsere wichtigste Ressource und größte Stakeholdergruppe sind die Menschen, die jeden Tag unter hohem Einsatz an unserer Wertschöpfung auf unseren Baustellen mitwirken. Deshalb erwarten wir von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, alle Beteiligten der Lieferkette unter fairen Bedingungen und unter Einhaltung der Menschenrechte sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu behandeln. Dies schließt jede Form von Benachteiligung, Korruption, Kinderarbeit, Sklavenarbeit, unfairer Bezahlung, Lohndumping, kartellrechtlicher Absprachen und Diskriminierung aus. Daneben sind Arbeits- und Gesundheitsschutz und Integrität unverzichtbarer Bestandteil unseres Handelns. Dieses Bekenntnis erwarten wir auch von unseren Lieferanten und Nachunternehmern. So fest die Verantwortung zum nachhaltigen Handel in unserer Unternehmenspolitik verankert ist, so wünschen wir uns auch, dass sie über die Unternehmensgrenzen hinaus gelebt und umgesetzt wird Mit dem nach dem LkSG definierten Begriff des „Zulieferers“ werden im Folgenden alle Nachunternehmer und Lieferanten bezeichnet.

3. Risikoanalyse

In der Baubranche bestehen aufgrund der zahlreichen am Bau beteiligten Gewerke und der Vielzahl der eingesetzten Materialien, einzigartige Risiken und Herausforderungen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltverantwortung. Unser Unternehmen hat spezielle Verfahren etabliert, um den Anforderungen des LkSG gerecht zu werden. Dazu gehören die Identifizierung, Bewertung und Bewältigung von Risiken, die in unserer Branche auftreten können.

Wir als Unternehmensgruppe haben in unsere Beschaffungsprozesse eine Risikoanalyse i. S. d. § 5 LkSG integriert. In dieser Analyse werden sämtliche bestehende und auch alle neuen Geschäftspartner anhand eines Länderindex und eines Branchenindex in Risikogruppen einsortiert. Dabei werden die Kriterien gewichtet und priorisiert. Diese Risikoanalyse wird in jedem einzelnen Beschaffungsprozess durchgeführt, wodurch eine stetige Einhaltung gewährleistet werden kann. Hierdurch kann unseren Ansprüchen an eine nachhaltige Geschäftspartnerschaft stets Sorge getragen werden.

Im Rahmen der zum 31.12.2023 durchgeführten Risikoanalyse wurde festgestellt, dass bei keiner aktuellen Geschäftsbeziehung Kenntnisse über einen Verstoß der in § 2 LkSG genannten Sorgfaltspflichten bestehen. Dies zeigt bereits die Effizienz der auch vor dem LkSG bestehenden Compliance-Systeme.

Generell sieht die Geschäftsführung Risiken vor allem im Bereich der mittelbaren Zulieferer. Im Bereich der unmittelbaren Zulieferer wurden nach umfangreicher Risikoanalyse keine wesentlichen Risiken in Bezug auf das LkSG identifiziert. Dies ist auf umfangreiche Kontrollmechanismen zurück zu führen, die innerhalb der Depenbrock Gruppe bereits seit vielen Jahren etabliert sind. Im Zuge der Generalunternehmerhaftung werden alle Nachunternehmer hinsichtlich der Vermeidung von Schwarzarbeit, Vermeidung von illegaler Beschäftigung, Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitsbedingungen und tariflicher Entlohnung überprüft. Dazu werden von den Nachunternehmern Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Entlohnungsbestätigungen eingefordert.

Das mittelbare Beschaffungsrisiko bezieht sich vorwiegend auf elektronische Bauteile oder Holz- und Stahlprodukte. Diesen Risiken wird durch möglichst regionale Beschaffung entgegengewirkt. Gänzlich ausschließen lassen sich die mittelbaren Risiken jedoch nicht. Daher verpflichtet die Depenbrock Unternehmensgruppe grundsätzlich alle Zulieferer ebenfalls zur Einhaltung der in § 2 LkSG genannten Rechte entlang ihrer Lieferkette.

4. Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbetrieb

Hinsichtlich der in der Risikoanalyse festgestellten Risiken hat bzw. wird die Depenbrock Unternehmensgruppe für ihren eigenen Geschäftsbetrieb die folgenden Präventionsmaßnahmen einführen:
a) Leitfäden, Prozessanleitungen und Managementsysteme im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 LkSG

Für alle betroffenen Abteilungen wurden Leitfäden zur Umsetzung des LkSG in der Beschaffung entworfen und umgesetzt. Zudem wurden detaillierte Prozessanweisungen verfasst, um die stetige Einhaltung des LkSG zu gewährleisten. Ebenfalls verfügt die Unternehmensgruppe über ein integriertes Management- und Nachhaltigkeitssystem, welches für die Integration des umweltbewussten und nachhaltigen Arbeitens in die gesamte Unternehmensgruppe sorgt.

b) Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsstrategien im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 2 LkSG Anhand der skizzierten Risikokriterien werden alle Zulieferer der Unternehmensgruppe in Risikogruppen eingeteilt. Für gewisse Zulieferer kann sich hieraus als letzte Konsequenz ein Verbot der Geschäftsbeziehungen ergeben. Die Beschaffung kann jederzeit anhand der Risikogruppe erkennen, auf welche Punkte bei der Beauftragung besonders geachtet werden muss. So kann für jedes Produkt oder jede Dienstleistung die optimale Beschaffung gewährleistet werden.

1. Durchführung von Schulungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 3 LkSG
Die Arbeitnehmenden der betroffenen Abteilungen werden bzw. wurden hinsichtlich der Erweiterung der Beschaffungsprozesse um das LkSG geschult. Diese Schulung wird nach Bedarf wiederholt und aktualisiert.

2. Durchführung von Kontrollmaßnahmen gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 4 LkSG

Quartalsweise wird die/der Menschrechtsbeauftragte eine Kontrolle der vorgenommenen Beauftragungen vornehmen und bei Verstößen gegen die eingeführten Beschaffungsprozesse an die Geschäftsleitung berichten. Zudem werden regelmäßige Stichprobenkontrollen durch die Menschenrechtsbeauftragte vorgenommen.

6. Abhilfemaßnahmen im Sinne des § 7 LkSG

In dem Falle einer Verletzung der in § 2 LkSG genannten Regelwerke durch einen Zulieferer ist dies zwingend der Menschenrechtsbeauftragten zu melden. Dieser Verstoß wird in der Risikogruppe des Zulieferers vermerkt und die Risikogruppe auf die höchste Stufe geändert. Dies führt zu der Konsequenz, dass eine Beauftragung zukünftig nur noch nach Genehmigung der Geschäftsführung und der Menschenrechtsbeauftragten erfolgen darf. Zudem sind in diesem Falle weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, welche individuell festgelegt werden.

7. Beschwerdeverfahren im Sinne des § 8 LkSG

Die Depenbrock Gruppe hat ein Hinweisgeber-Portal auf seiner Website zur Meldung von Verstößen gegen das LkSG eingerichtet. Etwaige hier gemeldete Verstöße werden an den Vertrauensanwalt Dr. Carsten Thiel von Herff adressiert. Dieser wird auf die Menschenrechtsbeauftragte und die Geschäftsleitung zugehen um angezeigte Verstöße zu melden.

Diese Meldungen können sowohl anonym als auch offen abgegeben werden. Sollte eine offene Meldung erfolgen, steht dem Hinweisgeber und dessen Identität ein besonderer Schutz zu.

Das Hinweisgeber-Portal ist über die folgende Internetadresse erreichbar: https://depenbrock.de/vertrauensanwalt/
Unter diesem Link ist ebenfalls eine Verfahrensdokumentation hinterlegt.

8. Schlusswort

Mit Nachhaltigkeit in der Lieferkette, vor allem im Beschaffungsmanagement, leisten wir einen wichtigen Beitrag, uns innerhalb der Bauindustrie mit den vielen Schnittstellen zu vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsebenen zu einer Vorbildfunktion zu verhelfen. Moralische und ethische Standards sind Voraussetzung unseres gemeinsamen Handelns und Wirtschaftens. Menschen als unsere wichtigste Ressource haben rechtmäßig den Anspruch auf eine faire Behandlung und Bezahlung. Der Schutz der Umwelt ist selbstverständlich genauso geboten, wie die Sicherstellung von hohen Qualitätsstandards für unsere Kunden. Wir achten besonders auf eine Verkürzung der Lieferkette, um den Überblick der beteiligten Akteure nicht zu verlieren und Ressourcenschonung zu gewährleisten. Zu all dem bekennt sich unsere Geschäftsführung und ebnet damit den Weg zu einer fairen und nachhaltigen Versorgung im Sinne des LkSG.